Dateien über die Weboberfläche wiederherstellen

  1. Wählen Sie diejenige Maschine aus, auf der sich die wiederherzustellenden Daten ursprünglich befunden haben.
  2. Klicken Sie auf Recovery.
  3. Wählen Sie den gewünschten Recovery-Punkt. Beachten Sie dabei, dass Recovery-Punkte nach Speicherort gefiltert werden.

    Falls es sich bei der ausgewählten Maschine um eine physische Maschine handelt und diese offline ist, werden keine Recovery-Punkte angezeigt. Wählen Sie auf der Registerkarte 'Backups' einen Recovery-Punkt. Alternativ gibt es auch diese Möglichkeiten, eine Wiederherstellung durchzuführen:

  4. Klicken Sie auf Wiederherstellen –> Dateien/Ordner.
  5. Wechseln Sie zum benötigten Ordner oder verwenden Sie die Suchfunktion, um eine Liste der erforderlichen Dateien und Ordner abzurufen.

    Sie können ein oder mehrere Platzhalterzeichen (* und ?) verwenden. Weitere Informationen über die Verwendung von Platzhalterzeichen finden Sie im Abschnitt 'Dateifilter'.

  6. Wählen Sie die Dateien, die Sie wiederherstellen wollen.
  7. Um die Dateien als .zip-Datei abzuspeichern, müssen Sie auf Download klicken, dann den Ort bestimmen, wo die Daten abgelegt werden sollen, und schließlich auf Speichern klicken. Ansonsten können Sie diesen Schritt überspringen.
  8. Klicken Sie auf Recovery.

    Wählen Sie bei Recovery zu eine der folgenden Möglichkeiten:

    Dies ist die Zielmaschine für die Wiederherstellung. Sie können bei Bedarf auch eine andere Maschine auswählen.

  9. [Nur bei Wiederherstellung zu einer virtuellen ESXi-Maschine] Geben Sie die Anmeldedaten eines Benutzers des Gastsystems an. Der Benutzer muss unter Windows ein Mitglied der Gruppe Administratoren sein – und unter Linux ein Benutzer mit root-Rechten.
  10. Wählen Sie bei Pfad das gewünschte Ziel für die Wiederherstellung. Sie können eine der folgenden Varianten wählen:
  11. Klicken Sie auf Recovery starten.
  12. Wählen Sie eine der folgenden Optionen zum Überschreiben:

Der Recovery-Fortschritt wird auf der Registerkarte Aktivitäten angezeigt.